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Feierlichkeiten sollten mehr sein als
nur Kuchen und Geschenke!

Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter des Veranstaltungsraumes "Eventino" und dem Mieter (Kunden), der den Veranstaltungsraum mietet.
§2 Mietobjekt
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Der Vermieter vermietet an den Mieter den Veranstaltungsraum:
Eventino, Hauptstr. 176, 53842 Troisdorf-Spich
§3 Nutzung
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Die Räume werden ausschließlich zur Durchführung von Kinderveranstaltungen vermietet.
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Eine anderweitige Nutzung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.
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Der Mieter darf den Veranstaltungsraum nicht für illegale Aktivitäten oder Veranstaltungen nutzen.
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Der Mieter ist verpflichtet, den Veranstaltungsraum pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt zu betreten und zu verlassen.
Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach Absprache möglich und unterliegt der Verfügbarkeit des Raumes. -
Der Vermieter behält sich das Recht vor, Buchungen zu stornieren oder den Zutritt zum Veranstaltungsraum zu verweigern,
falls der Mieter gegen die Bestimmungen dieser AGB verstößt.
§4 Einrichtung und Ausstattung
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Der Veranstaltungsraum wird inklusive der vorhandenen Einrichtungsgegenstände und Ausstattung vermietet. Der Mieter ist verpflichtet, diese sorgfältig zu behandeln und keine Schäden zu verursachen.
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Jegliche Beschädigungen an Einrichtungsgegenständen oder Ausstattung des Veranstaltungsraumes während der Mietzeit sind vom Mieter zu erstatten.
§5 Aufsichtspflicht
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Die Aufsicht über die anwesenden Kinder obliegt ausschließlich dem Mieter bzw. den von ihm beauftragten Begleitpersonen und
verpflichtet sich, sicherzustellen, dass diese die Regeln des Veranstaltungsraumes einhalten. -
Der Vermieter stellt keine Kinderbetreuung und übernimmt keine Aufsichtspflicht
§6 Sicherheit & Hygiene
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Der Mieter verpflichtet sich, die Spielgeräte und Räumlichkeiten nur gemäß ihrer Bestimmung zu nutzen.
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Es dürfen nur gesunde Kinder teilnehmen (frei von ansteckenden Krankheiten).
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Schuhe sind in Spielbereichen und auf Spielgeräten auszuziehen: rutschfeste Socken sind empfohlen.
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Speisen & Getränke dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen verzehrt werden.
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Den Anweisungen des Vermieters bzw. seines Personals ist Folge zu leisten.
§7 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich:
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Die gesetzlichen Vorschriften (z.B. Jugendschutz, Brandschutz, Hygiene, Lärmschutz) einzuhalten.
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Schäden unverzüglich zu melden und zu ersetzen.
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Der Mieter ist verpflichtet, den Veranstaltungsraum in dem Zustand zu hinterlassen, in dem er ihn vorgefunden hat.
Dies beinhaltet auch die Reinigung des Raums und die Entsorgung von Müll.
§8 Haftung
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Der Mieter haftet für alle von ihm, seinen Gästen oder den Kindern verursachten Schäden.
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Für Unfälle, Verletzungen, Schäden oder Verluste , die durch unsachgemäße Nutzung der Räume oder Spielgeräte entstehen, haftet der Mieter.
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Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§9 Buchung und Zahlung
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Der Mieter kann den Veranstaltungsraum telefonisch, per E-Mail oder auf der Webseite reservieren, unter der Voraussetzung, dass dieser zum gewünschten Zeitpunkt verfügbar ist.
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Zur Bestätigung der Reservierung ist der gesamte Betrag sofort nach der Reservierung vollständig zu bezahlen.
Die Zahlung kann bar oder per Überweisung erfolgen. Eine Reservierung gilt erst nach vollständigem Zahlungseingang als verbindlich.
§10 Rücktritt / Kündigung
Rücktritt durch den Mieter:
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bis 14 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
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bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50 % der Miete
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ab 6 Tage vor Mietbeginn : 100 % der Miete
§11 Versicherung
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Der Mieter verpflichtet sich, für ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. private Haftpflicht) zu sorgen.
§12 Datenschutz
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Der Vermieter verpflichtet sich, die persönlichen Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
§13 Schlussbestimmung
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Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§14 Geschirr
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Bei Nutzung der Eventlocation wird Geschirr (Teller, Gläser, Besteck etc.) zur Verfügung gestellt.
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Für jedes beschädigte oder fehlende Geschirrteil wird pauschal 1€ in Rechnung gestellt.
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Der Mieter verpflichtet sich, das bereitgestellte Geschirr sorgfältig zu behandeln und bei Rückgabe vollständig zurückzugeben.
§15 Reinigung
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Der Veranstaltungsraum ist nach jeder Veranstaltung besenrein zu hinterlassen.
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Der Müll ist zu entsorgen und persönliche Gegenstände sind zu entfernen.
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Eine benutzte Spülmaschine ist auszuräumen und das Geschirr wieder ordentlich einzuräumen.
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